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Öffentliche Bekanntmachung

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Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr gemäß § 4 Hessisches Straßengesetz vom 08.06.2003
zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.06.2023

Die Gemeinde Trebur als Trägerin der Straßenbaulast widmet hiermit gemäß §§ 3 und 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) die Straße

„Pumpwerk Wächterstadt“

dem öffentlichen Verkehr. Die Straße ist gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 4 als sonstige öffentliche Straße (Wirtschaftsweg) einzustufen.
Eine Beschränkung auf eine bestimmte Benutzungsart erfolgt wie folgt: Verbot für Kraftfahrzeuge; Land- und forstwirtschaftlicher sowie Lieferverkehr frei.

Der Umfang der Verkehrsfläche ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan (rot markiert):

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur einzulegen.

Bei Fragen können Sie sich gerne an den Fachdienst 2.2 Liegenschaften, Frau Elsinger, Telefon 06147 208-23, E-Mail: liegenschaften(at)trebur.de, Herrngasse 3, 65468 Trebur wenden.