Hintergrundbild

Treburer Parlament

Die Gemeindevertretung besteht aus 31 Gemeindevertreterinnen und -vertretern.

Die Sitzverteilung ab März 2021 sieht so aus:
14 FWT,  6 CDU, 4 GLT, 4 SPD und 1 fraktionslos.

Grundsätzliches
Das Hessische Kommunalverfassungsrecht ist nach dem dualistischen Strukturprinzip gestaltet. Die von den Bürgern gewählte Gemeindevertretung ist oberstes Organ, der Gemeindevorstand Verwaltungsbehörde.

Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung trifft alle wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung.
>> zu den Mitgliedern der Gemeindevertretung | 2021 - 2026

Ausschüsse

Die Gemeindevertretung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen.
Der Finanzausschuss ist zu bilden. In den Ausschüssen soll in einem kleineren Kreis eine möglichst gründliche, informative, sachliche und vertiefende Arbeit geleistet werden.
>> zu den Ausschüssen

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand ist für die laufende Verwaltung zuständig. Er ist kollegial zu gestalten. Die Aufgabenstellungen der Organe sind in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) konkretisiert.
>> zu den Mitgliedern des Gemeindevorstandes

Ältestenrat

Der Ältestenrat soll eine Verständigung zwischen den Fraktionen über innere Angelegenheiten der Gemeindevertretung von grundsätzlicher Bedeutung herbeiführen, namentlich über deren Arbeitsweise, den Arbeits- und Terminplan, die Sitzordnung, die Besetzung der Stellen von Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertretung.

Online-Services