Anmeldung Kindergärten / Kindertagesstätten
Als Eltern haben Sie vorab die Möglichkeit, mit Ihren Kindern die Kinderhäuser / Kindergärten / Kindertagesstätten zu besichtigen und sich über die einzelnen pädagogischen Konzepte informieren.
Grundsätzlich werden die Kinder in dem Ortsteil aufgenommen, in dem sie leben. Ausnahmen können auf Wunsch der Eltern gemacht werden. Bitte sprechen Sie uns an.
Abmeldung Kindergärten / Kindertagesstätten
Abmeldungen sind schriftlich bis zum 15. eines Monats mit Wirkung zum Ende des nächsten Monats bei der Gemeindeverwaltung über die Kindergartenleitung möglich. Gehen sie erst nach dem 15. ein, werden Abmeldungen erst zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam.
Bei Fristversäumnis ist die Gebühr für einen weiteren Monat zu zahlen.
Bitte beachten Sie: Sofern Kinder mehrere Male oder ununterbrochen mehr als zwei Wochen ohne Begründung vom Besuch des Kindergartens fernbleiben, können sie, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung, durch schriftliche Erklärung gegenüber den Erziehungsberechtigten vom weiteren Besuch ausgeschlossen werden.
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Kindertagesstätten, Abmeldung | 20 KB |