Bundestagswahl 2025 - Wahlschein für die Briefwahl
anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und wahlberechtigter Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Dieser Online-Dienst steht ab Montag, den 13. Januar 2025 bis Dienstag, 18. Februar 2025 zur Verfügung. Nur in diesem Zeitraum kann der Wahlschein über das Internet beantragt werden. Ferner müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein.
Darüber werden Sie bis spätestens 2. Februar 2025 durch Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.
Auf dieser Wahlbenachrichtigung finden Sie die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
>> zum Onlinedienst für den Wahlschein
WICHTIGER HINWEIS:
MIT DEM VERSAND / DER AUSGABE DER BRIEFWAHLUNTERLAGEN / WAHLUNTERLAGEN KANN FRÜHSTENS ANFANG FEBRUAR BEGONNEN WERDEN, DA AUFGRUND DER VORGEZOGENEN NEUWAHLEN UND DER DAMIT VERBUNDENEN VERKÜRZTEN FRISTEN, ERST DANN DIE STIMMZETTEL BEREIT STEHEN.
Wer an der Bundestagswahl per Briefwahl teilnehmen möchte, hat auch die Möglichkeit bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen im Wahlamt zu erhalten. Legen Sie uns bitte Ihre Wahlbenachrichtigung vor und halten Ihren Ausweis bereit.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, ist das Wahlamt im Rathaus Trebur zusätzlich am Samstag, 22. Februar 2025 in der Zeit von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr, geöffnet.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, können am Wahlsonntag bis 15 Uhr Wahlscheine und Briefwahlunterlagen ausgegeben werden. Telefonische Informationen erhalten Sie vom Wahlamt unter der Rufnummer 06147/208-17 oder /208-41.
Die roten Wahlbriefe müssen spätestens am 23. Februar 2025 um 18 Uhr im Rathaus Trebur eingegangen sein. Die Wählerinnen und Wähler sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Wahlbriefe rechtzeitig im Wahlamt vorliegen.
Sie können, wie bisher, Ihre Wahlbriefe direkt am Rathaus Trebur, Herrngasse 3 in den Briefkasten einwerfen oder zu den Öffnungszeiten abgeben. Die Briefkästen an den ehemaligen Verwaltungsaußenstellen in Astheim und Geinsheim werden letztmalig am Wahlsonntag um 17 Uhr geleert.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt der Gemeinde Trebur zur Verfügung.
Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur
Fachdienst 3.1 Allgemeine Verwaltung
Herrngasse 3, 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-41 oder 208-30
Fax: 06147 3969
E-Mail: wahlamt(at)trebur.de
Ihr Wahlamt