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Wichtige Informationen zur Wahl der Landrätin oder des Landrats am 5. Dezember 2021

Wichtige Informationen zur Wahl der Landrätin oder des Landrats am 5. Dezember 2021

Wer an der Wahl der Landrätin oder des Landrats per Briefwahl teilnehmen möchte, hat die Möglichkeit bis Freitag, 3. Dezember 2021, 13 Uhr, Briefwahlunterlagen im Wahlamt zu erhalten.

Zusätzlich hat das Wahlamt im Rathaus Trebur am Samstag, 4. Dezember 2021 in der Zeit von 10.30 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, können am Wahlsonntag bis 15 Uhr Wahlscheine und Briefwahlunterlagen ausgegeben werden.

Telefonische Informationen erhalten Sie vom Wahlamt unter der Telefonnummer 06147 208-41 oder -37.

Die roten Wahlbriefe müssen spätestens am 5. Dezember 2021 um 18 Uhr im Rathaus Trebur eingegangen sein.

Die Wählerinnen und Wähler sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Wahlbriefe rechtzeitig im Wahlamt vorliegen.

Sie können, wie bisher, Ihre Wahlbriefe direkt am Rathaus Trebur, Herrngasse 3 in den Briefkasten einwerfen oder zu den Öffnungszeiten im Wahlamt abgeben.

Die Briefkästen an den ehemaligen Verwaltungsaußenstellen in Astheim und Geinsheim werden letztmalig am Wahlsonntag um 17 Uhr geleert.

Gemeindevorstand
der Gemeinde Trebur
Fachdienst 2.1
Sicherheit, Ordnung und Bürgerdienste
Wahlamt