Das Bundesamt für Justiz teilt mit, dass es Aufgrund notwendiger struktureller Umstellungen im Meldewesen seit Mai 2023 zu einem aktuell erhöhten Fallaufkommen bei Führungszeugnisanträgen kommt. Der Verarbeitungsstau soll bis zum Herbst 2023 abgebaut werden.
Sofern ein Führungszeugnis zur Verwendung im Ausland beantragt wird, ist häufig ein Echtheitsnachweis in Form einer Apostille oder Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten erforderlich. Auf die dortige Bearbeitungsdauer habe das Bundesamt für Justiz keinen Einfluss.
Eine Kontaktmöglichkeit zum Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten finden Sie unter:
https://bfaa.diplo.de/bfaa-de/service/ApostillenundBeglaubigungen.
Das Bundesamt für Justiz macht darauf aufmerksam, dass antragstellenden Personen zudem mit dem Bundesamt für Justiz in direkten Kontakt treten können um darauf hinzuweisen, wenn ihnen im Einzelfall Nachteile durch ein fehlendes Führungszeugnis drohen.
Kontaktformular: https://www.bundesjustizamt.de/DE/DasBfJ/Kontakt/Kontakt_node.html
Für neue Antragsteller gibt es auch die Möglichkeit das Führungszeugnis mithilfe des Online-Portals unmittelbar beim Bundesamt für Justiz zu beantragen: www.fuehrungszeugnis.bund.de.