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TREBURER KERB 2024

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STELLEN DER KERWEBÄUME – VERKEHRSBEHINDERUNG
Am Kerwesamstag, 10. August 2024 wird in der Hauptstraße am alten Rathaus, in der Hauptstraße an der TV Turnhalle und der Hollergasse 18 jeweils ein Kerwebaum durch die Treburer Kerweborsch gestellt. Hier kann es zu kurzzeitigen Behinderungen des Verkehrs kommen.

KERWEUMZUG
Im Rahmen der Treburer Kerb findet am Kerwesonntag, 11. August 2024 innerhalb der geschlossenen Ortschaft der Kerweumzug statt.

Die Anwohner der folgenden Straßen werden gebeten, ihre Fahrzeuge von der Straße zu entfernen, damit ein reibungsloser Ablauf des Festumzuges gewährleistet werden kann:
Kantstraße, Nollböhlstraße, Astheimer Straße, Friedhofstraße, Wilhelm-Leuschner-Platz und Teilstück Hauptstraße

ABSOLUTES HALTVERBOT KANTSTRAßE/NOLLBÖHLSTRAßE
Für die Aufstellung des Kerweumzuges am Kerwesonntag, 11. August 2024 wird in der Nollböhlstraße und dem Teilstück Kantstraße, in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17:00 Uhr Haltverbot angeordnet. Die Anwohner werden auch hier gebeten, ihre Fahrzeuge während dieser Zeit anderweitig abzustellen.

ABSOLUTES HALTVERBOT RETTUNGSZUFAHRT KERWEPLATZ
Um den Weg für Rettungsfahrzeuge freizuhalten, gilt in der Zeit vom 05. August bis 16. August 2024 für die rückwärtige Zufahrt (Zufahrtsweg zum Bauhof, ehem. Gärtnerei) zum Kerweplatz Haltverbot.

ABSOLUTES HALTVERBOT TEILSTÜCK AM BURGGRABEN (TV HALLE)
In dem Teilstück Am Burggraben wird in der Zeit vom 05. August bis 18. August 2024 Haltverbot in den Parkflächen bzw. auf den Parkplätzen angeordnet.

SPERRUNG TEILSTÜCK HAUPTSTRAßE UND AM BURGGRABEN
Das Teilstück Hauptstraße vor der TV-Turnhalle und das Teilstück Am Burggraben, im Bereich des Festplatzes, ist in der Zeit vom 10. August bis 14. August 2024 für den Verkehr voll gesperrt und es wird Haltverbot angeordnet.

Wir bitten um Kenntnisnahme und um Beachtung.

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