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L3096: Grundhafte Erneuerung der Landesstraße zwischen Riedstadt / Leeheim und Trebur/Geinsheim

Baustelle

Hessen Mobil: Arbeiten in letztem Abschnitt beginnen am 16. Mai.

Die Arbeiten an der Landesstraße L 3096 im Bauabschnitt zwischen Riedstadt/Leeheim und Trebur/Geinsheim verlaufen derzeit wie geplant. Die gesamten Arbeiten dauern noch bis Ende Juni an.

Bis Mitte Mai werden die Arbeiten unter Vollsperrung im Abschnitt zwischen der Zufahrt zum Abbauwerk der örtlichen Kiesbaggerei und „Außerhalb 50“ bei Trebur in beiden Richtungen, fertiggestellt. 

Parallel dazu erfolgen bereits ab dieser Woche Vorarbeiten am Fahrbahnrand im siebten und letzten Bauabschnitt zwischen der Ortsausfahrt Gernsheim und „Außerhalb 50“. 

Ab dem 16. Mai beginnen dann in diesem Abschnitt die eigentlichen Bauarbeiten unter Vollsperrung. Sie dauern bis Ende Juni an.

Die Umleitung für den Durchgangsverkehr erfolgt, wie gehabt, aus Richtung Geinsheim über die L 3094 nach Groß-Gerau und von dort weiter über die Bundesstraße B 44 nach Leeheim. Der Schwerlastverkehr wird von Geinsheim über die L 3012, die L 3040 und die L 3094 nach Groß-Gerau zur B 44 umgeleitet. Aus Richtung Leeheim erfolgt die Umleitung in umgekehrter Richtung.

Baumaßnahme:

Im Rahmen der Baumaßnahme erfolgt die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn der Landesstraße. Der Streckenabschnitt zwischen Leeheim und Geinsheim weist aufgrund des nicht tragfähigen Untergrundes erhebliche Schäden und Verformungen an der Fahrbahn auf. Im Zuge der Erneuerung erfolgt daher auf einer Gesamtlänge von ca. 1,7 Kilometern eine Stabilisierung des Fahrbahnuntergrundes mit rund 6000 Rüttelstopfsäulen. 

Die Bauarbeiten, die bis voraussichtlich Ende Juni 2023 andauern werden, können nur unter Vollsperrung der Landesstraße durchgeführt werden. Um die Erreichbarkeit der Anlieger an der Baustrecke zu gewährleisten, wurde die Baumaßnahme in sechs Bauabschnitte unterteilt. Nur der im Bau befindliche Bauabschnitt wird gesperrt, so dass der Anliegerverkehr auf den jeweils anderen Abschnitten fahren kann.

In den Bereichen mit Rüttelstopfsäulen wird zunächst der Asphaltoberbau der Fahrbahn abgefräst und der Unterbau bis zu einer Tiefe von 70 Zentimetern ausgehoben. Im Anschluss erfolgt die Herstellung der Rüttelstopfsäulen in einem Raster von 1,2 bis 1,5 Metern. Die Säulen mit einem Durchmesser von 60 bis 80 Zentimetern werden bis in eine Tiefe von rund 12 Metren eingebracht.

Nach dem Einbringen der Rüttelstopfsäulen wird eine 50 Zentimeter starke kapillarbrechende Schicht auf eine geotextile Unterlage aufgebaut und darauf eine Schottertragschicht und das Asphaltpaket der Fahrbahn eingebaut. Das Asphaltpaket besteht aus einer 12 Zentimeter starken Asphalttragschicht, einer sechs Zentimeter starken Binderschicht sowie einer vier Zentimeter starken Asphaltdeckschicht.

In den Bereichen, in denen die Tragfähigkeit des Untergrundes gegeben ist werden keine Rüttelstopfsäulen eingebaut. Hier erfolgt eine Erneuerung des Asphaltaufbaus bis in eine Tiefe von 14 Zentimetern. Der neue Asphaltaufbau besteht aus einer 10 Zentimeter starken Asphalttragschicht und einer vier Zentimeter starken Asphaltdeckschicht.

Die Kosten der gesamten Maßnahme belaufen sich auf rund 3,6 Millionen Euro und werden vom Land Hessen getragen.

 

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