In der Rüsselsheimer Straße ist die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf den Bereich zwischen der Astheimer Straße und Beethovenstraße erweitert worden.
Grundlage hierfür sind die Ergebnisse eines Lärmaktionsplanes, dessen Untersuchungen in bestimmten zeitlichen Abständen erfolgen. Liegen bei der Untersuchung die Ergebnisse der Lärmmessungen über einen bestimmten Wert, so können Maßnahmen zur Reduzierung ergriffen werden.
Um auch andere Stellen im Gemeindegebiet untersuchen zu lassen, hat die Gemeindeverwaltung bereits bei der zuständigen Behörde beantragt, bei zukünftigen Untersuchungen markante Verkehrsknotenpunkte mit hohem Verkehrsaufkommen (z. B. Groß-Gerauer Straße/Nauheimer Straße/Hauptstraße) sowie weitere Hauptverkehrsachsen (z. B. Ortsdurchfahrt Geinsheim) zu berücksichtigen.