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Die Gemeinde Trebur geht „online“ an den Start

Auf dem Bild ist ein Bildschirm zu sehen auf dem der Online Service Anmeldung eines Hundes zu sehen ist

Behörden sind laut Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet, bestimmte Behördengänge online zugänglich zu machen. Dieser großen Herausforderung stellt sich Melanie Bauer seit Januar 2023. Sie ist für den Bereich Digitalisierung in der Gemeindeverwaltung zuständig.

Seit dem 17. April sind die ersten digitalen Online-Services auf der Homepage der Gemeinde Trebur an den Start gegangen. Dieses Zusatzangebot wird in den nächsten Monaten immer weiter ausgebaut.

Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass sie bald nicht mehr für jeden Behördengang ins Rathaus kommen müssen. Behördengänge wie beispielsweise „Hund an- und abmelden“, SEPA-Lastschriftverfahren, Stundungsanträge, oder Anzeigen von Wildschäden können direkt auf der Homepage abgewickelt werden.

Somit ist das Rathaus sieben Tage lang 24 Stunden geöffnet.

Die bisher zur Verfügung stehenden Links zu den Online-Vorgängen sind sowohl über einen Reiter auf der linken Seite der Homepage als auch unter den Themen A bis Z zu finden.

Beispiel: https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.TR.3.2&mode=cc&cc_key=AnmeldungHund

Schritt für Schritt werden die Nutzenden durch das Formular begleitet, erhalten kleine Informationen, damit nichts vergessen wird. Und können ihren Antrag direkt absenden.

Wer mit dem Internet nicht vertraut ist, kann selbstverständlich weiterhin Behördengänge im Rathaus zu den regulären Öffnungszeiten erledigen. Und bei Anmeldung vom Wohnort oder einer Ummeldung ist ein persönliches Erscheinen im Rathaus erst einmal noch unumgänglich.

 

Online-Services

Einwohnermeldeamt