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Direktwahl der Landrätin oder des Landrats 2021 - Informationen zum Online-Wahlschein

Wahlkreuz auf einem Stimmzettel

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

anlässlich der Landratsdirektwahl am 5. Dezember 2021 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und wahlberechtigter Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Dieser Online-Dienst "Wahlscheinbeantragung im Internet" steht Ihnen in der Zeit von Montag, den 25. Oktober bis Mittwoch, den 01. Dezember 2021 zur Verfügung. Nur in diesem Zeitraum kann der Wahlschein über das Internet beantragt werden. Ferner müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein.

Darüber werden Sie bis spätestens 14. November 2021 durch Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Wahlbenachrichtigung finden Sie die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollten Sie bis zum 14. November 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben,
wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Die Übermittlung der Daten erfolgt beim Online-Dienst "Wahlscheinbeantragung im Internet" über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt der Gemeinde Trebur zur Verfügung.


ZUM WAHLSCHEINANTRAG


Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur
Fachdienst 2.1 Sicherheit, Ordnung und Bürgerdienste
Herrngasse 3, 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-41 oder 208-37
Fax: 06147 3969
E-Mail: wahlamt(at)trebur.de


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