Aus Gründen der Verkehrssicherheit und den örtlichen Gegebenheiten in der Herrngasse, der Kleinen Grabengasse, in Teilstücken der Astheimer Straße, des Burggrabens und des Wilhelm-Leuschner-Platzes, im Ortsteil Trebur, sind diese Bereiche vor kurzem in verkehrsberuhigte Bereiche umgewandelt worden.
Diese Bereiche sind mit diesen Verkehrszeichen kenntlich gemacht:
VZ 325.1 VZ 325.2
Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches
In verkehrsberuhigten Bereichen gelten folgende Regeln:
- Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
- Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen.
- Kinderspiele sind überall erlaubt.
- Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
- Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
- Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist man wie beim Ausfahren aus einem Grundstück gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig. Rechts-vor-Links gilt hier nicht.
Wir bitten um Beachtung.
Fachdienst 2.1 Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice