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Kindesunterhalt, Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle ist immer dann von Bedeutung, wenn der Kindesunterhalt errechnet werden muss. Die Familiensenate des Oberlandesgerichtes Düsseldorf geben die Düsseldorfer Tabelle heraus und passen diese regelmäßig an. Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz. Sie wird von den Gerichten lediglich als Orientierungshilfe bei der Festsetzung des Kindesunterhaltes angewandt.

Über den unten angegebenen Link können Sie die Düsseldorfer Tabelle herunterladen und sich über die aktuellen Sätze des Kindesunterhaltes informieren.

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