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Bürgerkriegsflüchtlinge, Unterbringung

Hinweis

Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungs-Gesetz, sind jedoch nach dem Gesetz nicht asylberechtigt und kehren nach Ende des Bürgerkriegs wieder in ihr Heimatland zurück.

AnsprechpartnerInnen

Karola Baumbusch

Fachbereich:1 Soziales, Kultur und Bildung

Fachdienst: 1.3 Soziales, Kinder und Senioren

Dienstort:Büro im Café Wunderbar Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-77

Telefax: 06147 3969

E-Mail: karola.baumbusch(at)trebur.de

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