Beherbergungsgewerbe
Hinweis
Bitte bringen Sie Pachtvertrag, Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, polizeiliches Führungszeugnis, den Unterrichtungsnachweis vom Gesundheitsamt und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie den Unterrichtsnachweis der IHK mit.
Auch Pläne für den Beherbergungsbetrieb mit Zimmerbelegung müssen vorgelegt werden.
Die Gewerbeanmeldung erfolgt nach Erteilung der vorläufigen Erlaubnis.
Weitere Informationen
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Flyer mit Informationen zum Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
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AnsprechpartnerInnen
Ralph Wedemeyer
Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt
Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice
Amt:Fachbereichsleitung FB 2
Gebäude:Rathaus
Raum: 10 im EG
Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-45
Telefax: 06147 3969
E-Mail: ralph.wedemeyer(at)trebur.de
Julia Schaffner
Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt
Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice
Gebäude:Rathaus
Raum: 7 im EG
Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-56
Telefax: 06147 3969
E-Mail: julia.schaffner(at)trebur.de