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Grundsteuer / Eigentümerwechsel

Die Grundsteuer entspricht einer Gemeindesteuer, die an Gemeinden bzw. Städte entrichtet werden muss. Die Höhe der Grundsteuer wird durch das Grundsteuergesetz bestimmt. Die Bewertung des jeweiligen Grundstücks fällt in den Bereich des Bewertungsgesetzes. Grundsätzlich wird die Grundsteuer erhoben für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A), Betriebsgrundstücke, aber auch Teileigentum, Erbbaurechte und privates Wohneigentum (Grundsteuer B). Die zu entrichtende Grundsteuer wird durch das zuständige Finanzamt ermittelt.

Es errechnet den Einheitswert auf Basis des Bewertungsgesetzes, den Grundsteuermessbetrag und darauf aufbauend die zu zahlende Steuer, welche jährlich berechnet wird.

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AnsprechpartnerInnen

Silvia Bronner

Fachbereich:3 Allgemeine Verwaltung und Finanzen

Fachdienst: 3.2 Finanzverwaltung

Amt:Steueramt

Gebäude:Rathaus

Raum: 22 im OG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-18

Telefax: 06147 3969

E-Mail: silvia.bronner(at)trebur.de

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