Beerdigung
Hinweis
Ein Sterbefall ist dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt von der oder dem nächsten Angehörigen anzuzeigen.
Verstirbt eine Person im Krankenhaus, so zeigt die Krankenhausverwaltung den Sterbefall an.
Der Sterbefall kann auch von einem bevollmächtigten Bestattungsinstitut angezeigt werden.
Die Friedhofsverwaltung nimmt den Sterbefall entgegen und bespricht mit dem Bestatter oder den Angehörigen den weiteren Ablauf (Terminabsprache, Grabstättennachweis, Bestattungsform usw.).
Herunterladbare Dateien
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Friedhofsordnung der Gemeinde Trebur
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Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Trebur
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Bestattungsantag
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Antrag auf Räumung einer Urnennische auf dem Friedhof
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AnsprechpartnerInnen
Melanie Bauer
Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt
Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice
Amt:Standes- und Friedhofsamt
Gebäude:Rathaus
Raum: 6 im EG
Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-43
Telefax: 06147 3969
E-Mail: melanie.bauer(at)trebur.de
Sonja Bonn
Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt
Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice
Amt:Standes- und Friedhofsamt
Gebäude:Rathaus
Raum: 6 im EG
Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-51
Telefax: 06147 3969
E-Mail: sonja.bonn(at)trebur.de