Hintergrundbild

Beerdigung

Hinweis
Ein Sterbefall ist dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt von der oder dem nächsten Angehörigen anzuzeigen.
Verstirbt eine Person im Krankenhaus, so zeigt die Krankenhausverwaltung den Sterbefall an.
Der Sterbefall kann auch von einem bevollmächtigten Bestattungsinstitut angezeigt werden.
Die Friedhofsverwaltung nimmt den Sterbefall entgegen und bespricht mit dem Bestatter oder den Angehörigen den weiteren Ablauf (Terminabsprache, Grabstättennachweis, Bestattungsform usw.).
 

Herunterladbare Dateien

AnsprechpartnerInnen

Melanie Bauer

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Amt:Standes- und Friedhofsamt

Gebäude:Rathaus

Raum: 6 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-43

Telefax: 06147 3969

E-Mail: melanie.bauer(at)trebur.de

Sonja Bonn

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Amt:Standes- und Friedhofsamt

Gebäude:Rathaus

Raum: 6 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-51

Telefax: 06147 3969

E-Mail: sonja.bonn(at)trebur.de

Zurück zur Übersicht