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Windeltonne (Antrag Zuschusses)

Information zum Zuschuss für die Windelentsorgung

Mit der Übergabe der Abfallentsorgung an den Abfallwirtschaftsverband (AWV) entfällt das Angebot der bislang von der Gemeinde Trebur kostenfrei zur Verfügung gestellten Windeltonne.  Demnach sind die Haushalte ab 01.01.2020 dazu angehalten, sich eigenständig um die Entsorgung zu kümmern.
Um weiterhin eine Unterstützung für die anfallenden Mehrkosten der betroffenen Haushalte zu leisten, gewährt die Gemeinde Trebur zur Vorhaltung eines größeren monatlichen Restmüllvolumens während der Wickelzeit eines Kindes sowie während der Zeit der häuslichen Pflege einen Zuschuss.
Welche Alternative gibt es zur Windeltonne?
Für Anspruchsberechtigte besteht die Möglichkeit, ein größeres oder zusätzliches Gefäß beim Abfallwirtschaftsverband (AWV) zu beantragen, zusätzliche Behälterleerungen in Anspruch zu nehmen oder die Windeln über Restmüllsäcke, welche gebührenpflichtig erworben werden können, zu entsorgen.

Für wen wird ein Zuschuss gewährt?
Der Zuschuss wird für im Haushalt lebende Kleinkinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres, pflegebedürftige Personen, bei denen Abfälle in Folge von Inkontinenz- sowie Stomaartikeln anfallen, sowie für private Kindertagespflegeeinrichtungen (Tagesmütter und Vorkindergärten) in der Gemeinde Trebur gewährt.
Der Anspruch endet mit Wegzug (Verlegung des Hauptwohnsitzes) aus dem Gemeindegebiet sowie dem Wegfall der Berechtigungsgründe.

Wie kann der Zuschuss beantragt werden?
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses sind spätestens bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres mit dem dafür vorgesehenen Vordruck vom Anschlusspflichtigen beim Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur, Herrngasse 3, 65468 Trebur einzureichen. Anschlusspflichtiger im Sinne der Abfallentsorgung ist der Grundstückseigentümer bzw. der Adressat des Abfallgebührenbescheides. Den Anträgen für pflegebedürftige Personen sind entsprechende Nachweise (z. B. ärztliches Attest) beizufügen.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt 90 Euro je Anspruchsberechtigtem und Kalenderjahr.
Wie wird der Zuschuss ausbezahlt?
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt an den Anschlusspflichtigen bzw. den Antragsteller  rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr und anteilig je Monat, in dem die Berechtigung bestand.

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Rathaus der Gemeinde Trebur
Herrngasse 3, 65468 Trebur
Email: windeltonne(at)trebur.de

Wo erhalte ich meine Restmülltonne?
AWV Abfallwirtschaftsverband Kreis Groß-Gerau
Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim
Tel.: 06258 9999080
E-Mail: info(at)awv-gg.de

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