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Umzug (mit Möbeln)

Hinweis

Sollten Sie für Ihren Umzug Parkplätze benötigen, so ist zwei Wochen vorher ein Antrag für eine Haltverbotszone bei der Straßenverkehrsbehörde (Ordnungsamt der Gemeinde) zu stellen.

Bitte denken Sie daran, dass sich Ihre An-, Ab- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt lediglich auf Ihre Daten im Melderegister bezieht und diese den Bestimmungen des Datenschutzes unterliegen. Es erfolgt keine automatische Weiterleitung an andere öffentliche Institutionen.

Vergessen Sie nicht, Ihre neue Wohnadresse auch weiteren Ämtern (zum Beispiel: Finanzamt, Zulassungsstelle, Steueramt, Versorgungsamt) mitzuteilen.

Nutzen Sie ferner den "Umzugsservice Online" der Deutschen Post AG.

AnsprechpartnerInnen

Marco Scharkopf

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Amt:Ordnungsamt

Gebäude:Rathaus

Raum: 7 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-42

Telefax: 06147 3969

E-Mail: marco.scharkopf(at)trebur.de

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