Umzug (mit Möbeln)
Hinweis
Sollten Sie für Ihren Umzug Parkplätze benötigen, so ist zwei Wochen vorher ein Antrag für eine Haltverbotszone bei der Straßenverkehrsbehörde (Ordnungsamt der Gemeinde) zu stellen.
Bitte denken Sie daran, dass sich Ihre An-, Ab- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt lediglich auf Ihre Daten im Melderegister bezieht und diese den Bestimmungen des Datenschutzes unterliegen. Es erfolgt keine automatische Weiterleitung an andere öffentliche Institutionen.
Vergessen Sie nicht, Ihre neue Wohnadresse auch weiteren Ämtern (zum Beispiel: Finanzamt, Zulassungsstelle, Steueramt, Versorgungsamt) mitzuteilen.
Nutzen Sie ferner den "Umzugsservice Online" der Deutschen Post AG.
Weitere Informationen
AnsprechpartnerInnen
Marco Scharkopf
Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt
Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice
Amt:Ordnungsamt
Gebäude:Rathaus
Raum: 7 im EG
Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-42
Telefax: 06147 3969
E-Mail: marco.scharkopf(at)trebur.de