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Spielapparatesteuer - Vergnügungssteuer

Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.

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AnsprechpartnerInnen

Christiane Krichbaum

Fachbereich:3 Allgemeine Verwaltung und Finanzen

Fachdienst: 3.2 Finanzverwaltung

Amt:Stv. Gemeindekassenverwalterin / Steueramt

Gebäude:Rathaus

Raum: 22 und 25 im OG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-31

Telefax: 06147 3969

E-Mail: christiane.krichbaum(at)trebur.de

Silvia Bronner

Fachbereich:3 Allgemeine Verwaltung und Finanzen

Fachdienst: 3.2 Finanzverwaltung

Amt:Steueramt

Gebäude:Rathaus

Raum: 22 im OG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-18

Telefax: 06147 3969

E-Mail: silvia.bronner(at)trebur.de

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