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Personenbeförderungsschein, Taxikonzession

Hinweis
Der Fachdienst 2.1 Sicherheit, Ordnung und Bürgerdienste der Gemeinde Trebur stellt nur Konzessionen für Taxifahrer aus.

Der Betrieb von Taxi- und Mietwagenunternehmen hingegen bedarf der Erlaubnis gemäß Personenbeförderungsgesetz. Das heißt, für das Führen eines Taxis ist ein Personenbeförderungsschein erforderlich, der von der Führerscheinstelle des Kreises Groß-Geraus ausgestellt wird.
 

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AnsprechpartnerInnen

Marco Scharkopf

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Amt:Ordnungsamt

Gebäude:Rathaus

Raum: 13 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-42

Telefax: 06147 3969

E-Mail: marco.scharkopf(at)trebur.de

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