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Vorläufiger Reisepass

Benötigte Unterlagen
Alter Ausweis oder Pass und/oder Geburtsurkunde

Lichtbild: neues Passbild siehe Fotomustertafel

Ein Ausweis/Pass muss persönlich beantragt werden, da die Unterschrift des Antragstellers benötigt wird. Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Ausweises ist bei der Antragstellung bar zu entrichten.

Der vorläufige Reisepass gilt für 1 Jahr.

Achtung
Der vorläufige Reisepass darf nur noch in Ausnahmefällen- wenn die Beantragung eines Express-Reisepasses aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Buchungsunterlagen müssen vorgelegt werden. Mit diesem Reisepass ist keine Einreise in die USA möglich.

Herunterladbare Dateien

AnsprechpartnerInnen

Sabrina Kawelke

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Amt:Einwohnermeldeamt/Wahlamt

Gebäude:Rathaus

Raum: 1 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-41

Telefax: 06147 3969

E-Mail: sabrina.kawelke(at)trebur.de

Kerstin Steppuhn

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Amt:Einwohnermeldeamt

Gebäude:Rathaus

Raum: 1 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-52

Telefax: 06147 3969

E-Mail: kerstin.steppuhn(at)trebur.de

Meike Hanusch

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Amt:Einwohnermeldeamt

Gebäude:Rathaus

Raum: 1 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208 48

Telefax: 06147 3969

E-Mail: meike.hanusch(at)trebur.de

Birgit Weiß

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Amt:Einwohnermeldeamt

Gebäude:Rathaus

Raum: 1 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-44

Telefax: 06147 3969

E-Mail: birgit.weiss(at)trebur.de

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