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Nichtsesshaftenhilfe, Obdachlose

Kreissozialamt
Landratsamt Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

Alle Anfragen und Anträge per E-Mail bitte an eingliederungshilfe(at)kreisgg.de
oder per Fax an: 06152 989-280

Hinweis

Für die Treburer Bürgerinnen und Bürger, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, gibt es die Möglichkeit, beim Ordnungsamt der Gemeinde Trebur Hilfe zu bekommen.
Außerdem können Sie bei Mietrückständen ein Darlehn beim Kreissozialamt Groß-Gerau beantragen.

Der Begriff der Obdachlosigkeit ist sehr eng gefasst. Tagegeld an Obdachlose wird nicht im Rathaus Trebur ausgezahlt, sondern nur vom Kreissozialamt im Landratsamt Groß-Gerau.

AnsprechpartnerInnen

Julia Schaffner

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Gebäude:Rathaus

Raum: 13 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-56

Telefax: 06147 3969

E-Mail: julia.schaffner(at)trebur.de

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