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Vater- und Mutter-Kind-Kuren

Hinweis

Der Bundestag hat beschlossen, dass Krankenkassen die Mutter-Kind-Kuren voll finanzieren müssen. Die bisherige Praxis der Krankenkassen, per Satzungsbeschluss die Höhe ihrer Zahlung in Form einer Anteilsfinanzierung zu bestimmen, geht nun nicht mehr.

Der gesetzliche Eigenanteil für Mutter-Kind-Kuren beträgt - auch nach der Gesetzesänderung - nur 9 Euro pro Tag. Befreiungen sind möglich.

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