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Helm- bzw. Gurtpflicht, Befreiung von

Hinweis

Um eine Befreiung der Helm- oder Gurtpflicht zu erlangen, benötigen Sie ein ärztliches Attest, eine Bescheinigung darüber, dass aus bestimmten Gründen kein Helm oder Gurt getragen werden darf.

AnsprechpartnerInnen

Marco Scharkopf

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Amt:Ordnungsamt

Gebäude:Rathaus

Raum: 13 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-42

Telefax: 06147 3969

E-Mail: marco.scharkopf(at)trebur.de

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