Gleichstellungsbeauftragte
Aufgaben der internen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
- Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer und
- die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst.
Gesetzliche Grundlage ist das Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG).
Um diese Ziele zu erreichen, wird ein Frauenförder- und Gleichstellungsplan mit verbindlichen Zielvorgaben aufgestellt.
Aufgaben der externen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
- Unterstützung und Beratung ratsuchender Bürgerinnen in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern und Beratungsstellen
- Angebot von Veranstaltungen für Frauen im Bereich allgemeiner, politischer, sozialer und kultureller Bildung
- Zusammenarbeit und Vernetzung mit Frauengruppen und -verbänden
- Gewaltprävention für Frauen, Mädchen und Jungen, Abbau von Sexismus, z. B. in Sprache und Medien
- Öffentlichkeitsarbeit (Informationen über Veranstaltungen)
Termine nach Vereinbarung.
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Frauenförder und Gleichstellungsplan 2019-2025
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AnsprechpartnerInnen
Anette Welp
Fachbereich:Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gebäude:Rathaus
Raum: 15a im OG
Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-72
Telefax: 06147 3969
E-Mail: anette.welp(at)trebur.de