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Gaststättenerlaubnis

Hinweis

Wer eine Gaststätte betreiben möchte, braucht eine Erlaubnis. Zuständig ist die Verwaltung, in deren Bezirk die Gaststätte liegt.
Eine Gaststätte betreibt, wer im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft) oder Gäste beherbergt (Beherbergungsbetrieb), wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Bitte bringen Sie den Pachtvertrag, die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, den Unterrichtungsnachweis der IHK und den Unterrichtungsnachweis vom Gesundheitsamt mit.

AnsprechpartnerInnen

Julia Schaffner

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Gebäude:Rathaus

Raum: 7 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-56

Telefax: 06147 3969

E-Mail: julia.schaffner(at)trebur.de

Marco Scharkopf

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Amt:Ordnungsamt

Gebäude:Rathaus

Raum: 7 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-42

Telefax: 06147 3969

E-Mail: marco.scharkopf(at)trebur.de

Ralph Wedemeyer

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Amt:Fachbereichsleitung FB 2

Gebäude:Rathaus

Raum: 10 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-45

Telefax: 06147 3969

E-Mail: ralph.wedemeyer(at)trebur.de

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