Gaststättenerlaubnis
Hinweis
Wer eine Gaststätte betreiben möchte, braucht eine Erlaubnis. Zuständig ist die Verwaltung, in deren Bezirk die Gaststätte liegt.
Eine Gaststätte betreibt, wer im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft) oder Gäste beherbergt (Beherbergungsbetrieb), wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Bitte bringen Sie den Pachtvertrag, die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, den Unterrichtungsnachweis der IHK und den Unterrichtungsnachweis vom Gesundheitsamt mit.
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Gaststättengewerbeerlaubnis - Merkblatt
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Flyer mit Informationen zum Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
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AnsprechpartnerInnen
Julia Schaffner
Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt
Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice
Gebäude:Rathaus
Raum: 7 im EG
Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-56
Telefax: 06147 3969
E-Mail: julia.schaffner(at)trebur.de
Marco Scharkopf
Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt
Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice
Amt:Ordnungsamt
Gebäude:Rathaus
Raum: 7 im EG
Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-42
Telefax: 06147 3969
E-Mail: marco.scharkopf(at)trebur.de
Ralph Wedemeyer
Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt
Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice
Amt:Fachbereichsleitung FB 2
Gebäude:Rathaus
Raum: 10 im EG
Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-45
Telefax: 06147 3969
E-Mail: ralph.wedemeyer(at)trebur.de