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Anmeldung zur Eheschließung

Sie möchten heiraten? Wir freuen uns auf Sie und stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin vorgenommen werden. Zuständig ist das Standesamt des Wohnortes (Haupt- oder Nebenwohnung) eines der Verlobten.

Falls bei der Anmeldung zur Eheschließung die persönliche Vorsprache nur eines Eheschließenden möglich ist, so muss eine Vollmacht des anderen Eheschließenden vorgelegt werden. (Die erforderliche Vollmacht finden sie bei den Online-Formularen). Dadurch wird der zukünftige Ehepartner ermächtigt, die Anmeldung alleine vorzunehmen. Die Erklärung wird dann zusammen mit den zur Anmeldung erforderlichen Unterlagen vorgelegt.


Erforderliche Unterlagen
Diese Angaben gelten nur, wenn beide zukünftigen Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die vorzulegenden Urkunden/Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Es kann durchaus sein, dass weitere Urkunden/Unterlagen erforderlich sind.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, wenn Wohnsitz in Trebur
  • aktuelle Abschrift aus dem Geburtenbuch (zu beantragen beim Standesamt am Geburtsort)
  • aktueller Nachweis über Vorehen bzw. Lebenspartnerschaft und deren Auflösung (Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister)
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder

Alle Urkunden müssen im Original und ausländische Urkunden beglaubigt übersetzt vorgelegt werden. Die oben genannte Aufstellung kann leider nicht abschließend sein, da jeder Fall individuell ist. Wenn Sie die Absicht haben, die Ehe zu schließen, so setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung. Besonders in Fällen, in denen ein oder beide Eheschließenden nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, ist eine vorherige Kontaktaufnahme zwingend erforderlich.

Welche Gebühren fallen an
Anmeldung der Eheschließung bei deutschen Staatangehörigen 47 Euro
Anmeldung der Eheschließung bei ausländischen Staatangehörigen 70,50 Euro
Vornahme der Eheschließung während der Öffnungszeiten 47 Euro
Vornahme der Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten 105 Euro
Ehefähigkeitszeugnis bei Deutschen 47 Euro
Ehefähigkeitszeugnis mit Auslandsberührung 70,50 Euro
Eidesstattliche Versicherungen 36 Euro
Eheurkunde 12 Euro
Bescheinigung Namensführung 12 Euro
Stammbuch (je nach Ausführung) ca. 20 - 40 Euro

Viele Paare wünschen sie sich eine persönliche Ansprache bei der standesamtlichen Eheschließung. Die Standesbeamten gehen darauf mit individuell abgestimmten Reden sehr gerne ein. Trauzeugen sind nicht erforderlich, können aber gerne benannt werden.

Während der Trauung können Sie gerne filmen und fotografieren. Wer möchte, kann seine Wunschmusik auf CD mitbringen und über die Tonanlage im Trauzimmer abspielen.

Die Terminplanung

Sie wünschen einen ganz bestimmten Termin für Ihre Trauung, kein Problem! 6 Monate vor der Trauung können sie beim Standesamt Ihre Eheschließung anmelden und den Wunschtermin festlegen.

Wir freuen uns auf Sie

AnsprechpartnerInnen

Melanie Bauer

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Amt:Standes- und Friedhofsamt

Gebäude:Rathaus

Raum: 6 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-43

Telefax: 06147 3969

E-Mail: melanie.bauer(at)trebur.de

Sonja Bonn

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Amt:Standes- und Friedhofsamt

Gebäude:Rathaus

Raum: 6 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-51

Telefax: 06147 3969

E-Mail: sonja.bonn(at)trebur.de

Julia Schaffner

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Gebäude:Rathaus

Raum: 7 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-56

Telefax: 06147 3969

E-Mail: julia.schaffner(at)trebur.de

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