Fischerei- bzw. Angelschein
Für die Ausstellung eines Fischereischeines benötigen wir den Nachweis Ihrer Fischereiprüfung oder Ihren bisherigen Fischereischein sowie ein aktuelles Passbild.
Personen, die beim Inkrafttreten des HFischG (20. Dezember 1990) einen gültigen F.-Schein besessen haben oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Inkrafttreten (ab 20. Dezember 1985) sind von der Ablegung der Fischereiprüfung befreit.
10 - 16 Jahre JUGENDFISCHEREISCHEIN ohne Prüfung (Angeln nur unter Aufsicht einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein).
Ab 14 Jahren kann die Ersterteilung eines „normalen“ Fischereischeines erfolgen, sofern die Fischereiprüfung abgelegt wird.
Gebühren
Jahresfischereischein 17,50 €
Fünfjahresfischereischein 45,00 €
Zehnjahresfischereischein 86,00 €
Jugend-Jahresfischereischein 7,50 €
Jugend-Fünfjahresfischereischein 23,00 €
Ausländerfischereischein 12,50 €
Weitere Informationen
Herunterladbare Dateien
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Antrag Fischereischein verlust
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Fischereischeingebühren
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Fischereischein, Antrag auf
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AnsprechpartnerInnen
Marco Scharkopf
Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt
Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice
Amt:Ordnungsamt
Gebäude:Rathaus
Raum: 7 im EG
Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-42
Telefax: 06147 3969
E-Mail: marco.scharkopf(at)trebur.de