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Fehlbelegungsabgabe

Die Fehlbelegungsabgabe wird von der Gemeinde Trebur derzeit nicht erhoben, da das Land Hessen die Gemeinde Trebur von dieser gesetzlichen Aufgabe freigestellt hat.

Hinweis
Sozialwohnungen und Wohnungen, die mit Wohnungsfürsorgemitteln gefördert sind, haben hinsichtlich der Miete in der Regel einen Preisvorteil gegenüber frei finanzierten Wohnungen. Das Wohnungsamt überwacht die Belegung von Sozialwohnungen nach dem Wohnungsbindungsgesetz und erhebt die Fehlbelegungsabgabe entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Gesetzgeber verlangt, diese Ausgleichszahlung (Fehlbelegungsabgabe) einkommensabhängig bis zu einer per Verordnung festgesetzten Höchstmiete (Kappungsgrenze) abzuschöpfen.

AnsprechpartnerInnen

Karola Baumbusch

Fachbereich:1 Soziales, Kultur und Bildung

Fachdienst: 1.3 Soziales, Kinder und Senioren

Dienstort:Büro im Café Wunderbar Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-77

Telefax: 06147 3969

E-Mail: karola.baumbusch(at)trebur.de

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