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Familienbuch

Hinweis

Das Familienbuch wird seit 1958 (neue Bundesländer seit der Wiedervereinigung) im Anschluss an die Eheschließung angelegt. Es wird geführt bei dem Wohnort-Standesamt der Eheleute. Bei Auflösung der Ehe durch Scheidung verbleibt es bei dem Standesamt des letzten gemeinsamen Wohnsitzes.
Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch sind gegen eine Gebühr von 12 Euro erhältlich.
 

AnsprechpartnerInnen

Melanie Bauer

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Amt:Standes- und Friedhofsamt

Gebäude:Rathaus

Raum: 6 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-43

Telefax: 06147 3969

E-Mail: melanie.bauer(at)trebur.de

Sonja Bonn

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Amt:Standes- und Friedhofsamt

Gebäude:Rathaus

Raum: 6 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-51

Telefax: 06147 3969

E-Mail: sonja.bonn(at)trebur.de

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