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An-, Ab- und Ummeldungen - des Wohnortes

Hinweis
Anmeldungen, Ummeldungen (innerhalb der Gemeinde Trebur) und Abmeldungen ins Ausland erfolgen durch persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt

Anmeldung
Eine Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung, muss innerhalb zwei Wochen nach Zuzug angemeldet werden. Zur Anmeldung bringen Sie bitte die Ausweisdokumente aller Familienangehörigen mit (bei Kindern nur sofern vorhanden, ansonsten eine Geburtsurkunde), Reisepässe (falls vorhanden), hier wird der neue Wohnort eingetragen. Bei einem Zuzug aus dem Kreis kann auch das Auto umgemeldet werden, bitte die Zulassung mitbringen.

Sollten Sie sich nicht persönlich bei uns anmelden können, können Sie alternativ eine Person bevollmächtigen, die dann die Anmeldung für Sie vornimmt. Die Sie vertretende Person muss hierfür ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular, Ihren Personalausweis und ihren eigenen Personalausweis vorlegen. Bitte beachten Sie bei einem Zuzug aus dem Ausland, dass neben der Angabe des Zuzugsstaates unbedingt die Nennung der letzten inländischen Adresse und das Auszugsdatum erfolgen muss, sofern in der Vergangenheit bereits eine Meldeadresse in Deutschland existierte.

Abmeldung
Eine Abmeldung einer Hauptwohnung innerhalb Deutschlands ist nicht mehr notwendig, diese erfolgt durch Anmeldung einer neuen Hauptwohnung automatisch.
Abmeldungen ins Ausland erfolgen durch persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt. Zur Abmeldung bringen Sie bitte die Personalausweise und Reisepässe aller Familienangehörigen mit.
Die Abmeldung von Nebenwohnsitzen können Sie persönlich am Ort der Nebenwohnung oder bei uns vornehmen. Alternativ hierzu können Sie die Abmeldung schriftlich oder per Email, unter Angabe Ihrer Personaldaten und des Auszugsdatums an E-Mail ema(at)trebur.de veranlassen.

Ummeldung innerhalb der Gemeinde
Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde muss binnen Zwei Wochen gemeldet werden. Zur Ummeldung bringen Sie bitte die Ausweisdokumente aller Familienangehörigen mit, hier wird der neue Wohnort eingetragen. Sollten Sie sich nicht persönlich bei uns ummelden können, können Sie alternativ eine Person bevollmächtigen, die dann die Ummeldung für Sie vornimmt. Die Sie vertretende Person muss hierfür ein ausgefülltes und unterschriebenes Ummeldeformular, Ihren Personalausweis und ihren eigenen Personalausweis, sowie eine Vollmacht vorlegen.

Kfz-Ummeldung
Bei Zuzug innerhalb des Kreises Groß-Gerau oder Ummeldung innerhalb der Gemeinde kann Ihr Kraftfahrzeug auch beim Einwohnermeldeamt umgemeldet werden. Bringen Sie hierfür bitte den Kfz-Schein mit. Die Gebühr hierfür beträgt 11 Euro

AnsprechpartnerInnen

Sabrina Kawelke

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Amt:Einwohnermeldeamt/Wahlamt

Gebäude:Rathaus

Raum: 1 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-41

Telefax: 06147 3969

E-Mail: sabrina.kawelke(at)trebur.de

Kerstin Steppuhn

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Amt:Einwohnermeldeamt

Gebäude:Rathaus

Raum: 1 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-52

Telefax: 06147 3969

E-Mail: kerstin.steppuhn(at)trebur.de

Meike Hanusch

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Amt:Einwohnermeldeamt

Gebäude:Rathaus

Raum: 1 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208 48

Telefax: 06147 3969

E-Mail: meike.hanusch(at)trebur.de

Birgit Weiß

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Amt:Einwohnermeldeamt

Gebäude:Rathaus

Raum: 1 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-44

Telefax: 06147 3969

E-Mail: birgit.weiss(at)trebur.de

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