Bürgerkriegsflüchtlinge, Unterbringung
Hinweis
Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungs-Gesetz, sind jedoch nach dem Gesetz nicht asylberechtigt und kehren nach Ende des Bürgerkriegs wieder in ihr Heimatland zurück.
Weitere Informationen
AnsprechpartnerInnen
Karola Baumbusch
Fachbereich:1 Soziales, Kultur und Bildung
Fachdienst: 1.3 Soziales, Kinder und Senioren
Dienstort:Büro im Café Wunderbar Herrngasse 3 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-77
Telefax: 06147 3969
E-Mail: karola.baumbusch(at)trebur.de