Vater- und Mutter-Kind-Kuren
Hinweis
Der Bundestag hat beschlossen, dass Krankenkassen die Mutter-Kind-Kuren voll finanzieren müssen. Die bisherige Praxis der Krankenkassen, per Satzungsbeschluss die Höhe ihrer Zahlung in Form einer Anteilsfinanzierung zu bestimmen, geht nun nicht mehr.
Der gesetzliche Eigenanteil für Mutter-Kind-Kuren beträgt - auch nach der Gesetzesänderung - nur 9 Euro pro Tag. Befreiungen sind möglich.