Alters- und Ehejubiläum
Altersjubiläum
Ab dem 70. Geburtstag werden die Geburtsdaten veröffentlicht.
Zum 90./95. Geburtstag werden den Treburer Bürgerinnen und Bürgern persönlich die Glückwünsche des Gemeindevorstandes überbracht. Ein Vertreter des Vorstandes oder der Verwaltung besucht Sie und überbringt Ihnen die Glückwünsche sowie ein Präsent.
Zum 90., 95. und ab dem 100. Geburtstag wird eine Gratulationsurkunde des Ministerpräsidenten des Landes Hessen, des Landrates des Kreises Groß-Gerau sowie des Bürgermeisters der Gemeinde Trebur ausgehändigt. Ab dem 100. Geburtstag gratuliert auch der Bundespräsident der Jubilarin oder dem Jubilar.
Ehejubiläum
Ab der Goldenen Hochzeit werden die Ehejubiläen veröffentlicht.
In Trebur gratulieren wir Ihnen, wenn Ihr 50., 60. oder 65. Ehejubiläum vor der Tür steht. Wir vereinbaren mit Ihnen einen Besuchstermin. Ein Vertreter der Verwaltung besucht Sie dann und überbringt die Glückwünsche der Gemeinde Trebur sowie ein Präsent.
Sie haben die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Daten zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Sollten Sie nicht mit der Veröffentlichung der Ereignisdaten einverstanden sein, so bitten wir Sie, sich rechtzeitig (wenigstens 1 Monat vorher) an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Trebur zu wenden. Nach schriftlicher Antragstellung wird dann eine Übermittlungssperre auf Dauer eingetragen.
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Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
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AnsprechpartnerInnen
Bianca Kunert
Amt:Sekretariat des Bürgermeisters
Gebäude:Rathaus
Raum: 16 im OG
Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-11
Telefax: 06147 3969
E-Mail: bianca.kunert(at)trebur.de