Familienbuch
Hinweis
Das Familienbuch wird seit 1958 (neue Bundesländer seit der Wiedervereinigung) im Anschluss an die Eheschließung angelegt. Es wird geführt bei dem Wohnort-Standesamt der Eheleute. Bei Auflösung der Ehe durch Scheidung verbleibt es bei dem Standesamt des letzten gemeinsamen Wohnsitzes.
Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch sind gegen eine Gebühr von 12 Euro erhältlich.
AnsprechpartnerInnen
Melanie Bauer
Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt
Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice
Amt:Standes- und Friedhofsamt
Gebäude:Rathaus
Raum: 6 im EG
Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-43
Telefax: 06147 3969
E-Mail: melanie.bauer(at)trebur.de
Sonja Bonn
Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt
Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice
Amt:Standes- und Friedhofsamt
Gebäude:Rathaus
Raum: 6 im EG
Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-51
Telefax: 06147 3969
E-Mail: sonja.bonn(at)trebur.de