Taxikonzession, Personenbeförderungsschein
Hinweis
Der Fachdienst 2.1 Sicherheit, Ordnung und Bürgerdienste der Gemeinde Trebur stellt nur Konzessionen für Taxifahrer aus.
Der Betrieb von Taxi- und Mietwagenunternehmen hingegen bedarf der Erlaubnis gemäß Personenbeförderungsgesetz. Das heißt, für das Führen eines Taxis ist ein Personenbeförderungsschein erforderlich, der von der Führerscheinstelle des Kreises Groß-Geraus ausgestellt wird.
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Verordnung für die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Gemeinde Trebur
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Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Gemeinde Trebur
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AnsprechpartnerInnen
Marco Scharkopf
Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt
Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice
Amt:Ordnungsamt
Gebäude:Rathaus
Raum: 7 im EG
Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-42
Telefax: 06147 3969
E-Mail: marco.scharkopf(at)trebur.de