Wohnungsgeberbestätigung
Informationen für Wohnungsgeber Wohnungsgeberbestätigung
Am 1. November 2015 tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft.
Eine damit verbundene wesentliche Änderung ist die Einführung der Mitwirkungspflicht für Wohnungsgeber. Bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) ist eine Bestätigung auszustellen, die der Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt.
Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte – dazu gehören insbesondere auch Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein; für Untermieter ist es der Hauptmieter.
Für Sie als Wohnungsgeber bedeutet das, dass Sie ab dem 1. November 2015 Ihren Mietern eine solche Bestätigung ausstellen müssen.
Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Vermieters
- Name und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Vermieter ist
- Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
- die Anschrift der Wohnung
- die Namen der meldepflichtigen Personen.
Für das Ausstellen der Bestätigung haben Sie maximal zwei Wochen nach dem Ein- bzw. Auszug Zeit. Mit der Bestätigung kann der Mieter dann uns gegenüber den Ein- bzw. Auszug nachweisen und sich an-, ab oder ummelden.
Ein Mietvertrag erfüllt die Voraussetzungen also nicht.
Ihr Einwohnermeldeamt
AnsprechpartnerInnen
Sabrina Kawelke
Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt
Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice
Amt:Einwohnermeldeamt/Wahlamt
Gebäude:Rathaus
Raum: 1 im EG
Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-41
Telefax: 06147 3969
E-Mail: sabrina.kawelke(at)trebur.de
Maja Tomic
Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt
Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice
Amt:Einwohnermeldeamt
Gebäude:Rathaus
Raum: 1 im EG
Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur
Telefon: 06147 208 48
Telefax: 06147 3969
E-Mail: maja.tomic(at)trebur.de
Birgit Weiß
Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt
Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice
Amt:Einwohnermeldeamt
Gebäude:Rathaus
Raum: 1 im EG
Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-44
Telefax: 06147 3969
E-Mail: birgit.weiss(at)trebur.de
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