Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Hinweis
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz werden für Erstuntersuchungen sowie gesetzliche Nachuntersuchungen Untersuchungsberechtigungsscheine an Jugendliche unter 18 Jahren ausgegeben.
Bitte sprechen Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises / Reisepasses bei uns vor.
Wenn es sich um eine Nachuntersuchung handelt, bitten wir um zusätzliche Vorlage des Ausbildungsvertrages.
AnsprechpartnerInnen
Sabrina Kawelke
Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt
Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice
Amt:Einwohnermeldeamt/Wahlamt
Gebäude:Rathaus
Raum: 1 im EG
Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-41
Telefax: 06147 3969
E-Mail: sabrina.kawelke(at)trebur.de
Meike Hanusch
Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt
Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice
Amt:Einwohnermeldeamt
Gebäude:Rathaus
Raum: 1 im EG
Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur
Telefon: 06147 208 48
Telefax: 06147 3969
E-Mail: meike.hanusch(at)trebur.de
Birgit Weiß
Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt
Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice
Amt:Einwohnermeldeamt
Gebäude:Rathaus
Raum: 1 im EG
Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-44
Telefax: 06147 3969
E-Mail: birgit.weiss(at)trebur.de