Reisepass, vorläufiger
Benötigte Unterlagen
Alter Ausweis oder Pass und/oder Geburtsurkunde
Lichtbild: neues Passbild siehe Fotomustertafel
Ein Ausweis/Pass muss persönlich beantragt werden, da die Unterschrift des Antragstellers benötigt wird. Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Ausweises ist bei der Antragstellung bar zu entrichten.
Der vorläufige Reisepass gilt für 1 Jahr.
Achtung
Der vorläufige Reisepass darf nur noch in Ausnahmefällen- wenn die Beantragung eines Express-Reisepasses aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Buchungsunterlagen müssen vorgelegt werden. Mit diesem Reisepass ist keine Einreise in die USA möglich.
Weitere Informationen
Herunterladbare Dateien
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Ausweis, Vollmacht zur Abholung
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Zustimmungserklärung Passamt Kinder
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AnsprechpartnerInnen
Sabrina Kawelke
Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt
Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice
Amt:Einwohnermeldeamt/Wahlamt
Gebäude:Rathaus
Raum: 1 im EG
Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-41
Telefax: 06147 3969
E-Mail: sabrina.kawelke(at)trebur.de
Kerstin Steppuhn
Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt
Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice
Amt:Einwohnermeldeamt
Gebäude:Rathaus
Raum: 1 im EG
Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-52
Telefax: 06147 3969
E-Mail: kerstin.steppuhn(at)trebur.de
Meike Hanusch
Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt
Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice
Amt:Einwohnermeldeamt
Gebäude:Rathaus
Raum: 1 im EG
Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur
Telefon: 06147 208 48
Telefax: 06147 3969
E-Mail: meike.hanusch(at)trebur.de
Birgit Weiß
Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt
Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice
Amt:Einwohnermeldeamt
Gebäude:Rathaus
Raum: 1 im EG
Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-44
Telefax: 06147 3969
E-Mail: birgit.weiss(at)trebur.de