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Bauleitplanung Trebur

Bauleitplanung Trebur

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Drogeriefachmarkt Trebur“ und Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Drogeriefachmarkt Trebur“

Bekanntmachung der Aufhebung der laufenden Verfahren sowie der neuen Aufstellungsbeschlüsse

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trebur hat in ihrer Sitzung am 23.05.2025 die Aufhebung des laufenden Verfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung beschlossen. In derselben Sitzung wurde für den neuen Standort und Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Drogeriefachmarkt Trebur“ und der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Drogeriefachmarkt Trebur“ beschlossen.

Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB bekannt gemacht.

Räumlicher Geltungsbereich

Der neue räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung umfasst in der Gemarkung Trebur, Flur 30 die Flurstücke 14/6 und 32 jeweils teilweise.

Anlass und Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung

Aufhebung

Am 20.06.2018 wurde von der Gemeindevertretung der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Drogeriefachmarkt Trebur“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst.

Die frühzeitige öffentliche Auslegung und die frühzeitige Behördenbeteiligung wurden im Jahr 2018 durchgeführt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trebur hat in ihrer Sitzung am 14.12.2018 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Drogeriefachmarkt Trebur“ sowie den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich beschlossen. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt wird.

Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung lagen in der Zeit vom 02.01.2019 bis 01.02.2019 öffentlich aus. Die Behördenbeteiligung zu den Entwürfen wurde vom 19.12.2028 bis 01.02.2019 durchgeführt.

Da für den Drogeriemarkt ein neuer Standort vorgesehen ist, sollen die Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und zur Flächennutzungsplanänderung aufgehoben und nicht fortgeführt werden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Die Firma Rossmann beabsichtigt nach wie vor am Standort des Nahversorgungszentrums der Gemeinde Trebur den Neubau eines Drogeriefachmarktes. Mit dem Vorhaben soll das Einzelhandelsangebot in der Gemeinde Trebur weiter ausgebaut und das Versorgungsniveau verbessert werden.

Da der Drogeriemarkt an anderer Stelle errichtet werden soll, wurden neue Aufstellungsbeschlüsse mit neuen Geltungsbereichen gefasst.

Da die Initiative zur Bebauung der Grundstücke vom Eigentümer ausgeht, der ein konkretes Vorhaben verwirklichen möchte, wird das erforderliche Planungsrecht mittels eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB herbeigeführt.

Flächennutzungsplanänderung

Um die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Drogeriefachmarkt Trebur“ aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist es, eine Sonderbaufläche auszuweisen.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur

Jochen Engel
Bürgermeister