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Bauleitplanung Trebur

Auf dem Bild ist zu die Planzeinung für die 1. Änderung Bebauungsplan Astheimer Straße zu sehen

1. Änderung des Bebauungsplans „Astheimer Straße“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a (1) BauGB i. V. m. § 2 (1) BauGB und öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung hat am 18.11.2022 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a (1) BauGB i. V. m. § 2 (1) BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Astheimer Straße“, den Beschluss über den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB gefasst.

Anlass und Ziel des Bebauungsplans
Anlass der Bebauungsplanänderung stellt insbesondere das Ziel der Gemeinde zur Schaffung eines öffentlichen Parkplatzes dar, welcher der Aufnahme des ruhenden Verkehrs insbesondere im Sommerhalbjahr in Zusammenhang mit dem Freibad dienen soll. Da hierfür Fläche des geplanten Astroparks in Anspruch genommen werden soll, sind entsprechend weitere Änderungen erforderlich, um eine Realisierung des Astroparks weiterhin zu gewährleisten.

Darüber hinaus ist es Ziel, die Festsetzungen an geänderte Rahmenbedingungen (Verlegung der Ortsdurchfahrt, welche nun eine Erschließung der Gemeinbedarfsfläche über die Astheimer Straße erlaubt) sowie konkrete Planungen anzupassen (Anpassung der Zweckbestimmung in „Feuerwehr“).

Geltungsbereich des Bebauungsplans
Der Geltungsbereich der vorliegenden Bebauungsplanänderung umfasst die Flurstücke 10/1 vollständig sowie 12/2 und 17 teilweise in der Flur 3, Gemarkung Trebur und kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden.

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