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Heckenschnitt – Wann darf ich was?

Das Bild zeigt Grafisch wann die Hecke geschnitten werden darf. Informationen finden Sie im Text

Ganzjährig sind schonende Form- und Pflegeschnitte von Hecken erlaubt. Damit ist z. B. die Wegnahme des jährlichen Zuwachses gemeint. Dabei ist zu beachten, dass keine Vögel oder andere Wildtiere durch den Schnitt gestört oder Nester entfernt werden.

Eine Beseitigung von Hecken und Gebüschen oder ein „auf Stock setzen“ darf nur zwischen dem 1. Oktober bis 28./29. Februar durchgeführt werden.

Sind Sie sich unsicher, ob es sich um eine solche Maßnahme handelt, sprechen Sie uns gerne an.

Im innerörtlichen Bereich sind gemeindliche Schnittmaßnahmen selten auch außerhalb der Wintermonate notwendig, um die Verkehrssicherheit der Straßen und Fußwege zu gewährleisten. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des gemeindlichen Bauhofs aktuell noch mit dem Einsammeln des bereits erfolgten Schnittes beschäftigt sind, aber auch diese Arbeiten zeitnah abschließen werden.

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