Abgabe des Antrages für den finanziellen Zuschuss bei Vorhalten eines größeren Restmüllvolumens bei Kleinkindern und pflegebedürftigen Personen
Mit Übergabe der Abfallentsorgung an den Abfallwirtschaftsverband (AWV) zum 1. Januar 2020 endete das Angebot der durch die Gemeinde Trebur zur Verfügung gestellten Windeltonnen.
Um weiterhin eine Unterstützung für die betroffenen Haushalte leisten zu können, gewährt die Gemeinde Trebur einen finanziellen Zuschuss.
Mit der Anpassung des Gewährungszeitraumes wird der Zuschuss für Kleinkinder nicht mehr nur bis zum 2. Lebensjahr, sondern nun bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres bewilligt.
Darüber hinaus erfolgt die Erhöhung des Zuschussbetrages um 5 Euro ab dem 01.01.2022 anlässlich der Anhebung der Abfallgebühren des Abfallwirtschaftsverbandes Groß-Gerau.
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses sind spätestens bis zum 31. Dezember 2021 mit dem dafür vorgesehenen Vordruck vom Anschlusspflichtigen beim Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur, Herrngasse 3, 65468 Trebur oder per E-Mail an: windeltonne(at)trebur.de einzureichen.
Den Antrag sowie ein entsprechendes Merkblatt, welchem Sie alle notwendigen Informationen entnehmen können, finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Trebur.