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Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH & Co. KG, Trebur

Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH & Co. KG, Trebur

Ortsübliche und öffentliche Bekanntmachung

Ergänzung und Änderung der Bekanntmachung vom 01.03.2024 (Änderungen und Ergänzungen gelb hervorgehoben im nachstehenden Text - im PDF)

Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 52 Absatz 2a und 57a Bundesberggesetz (BBergG) zur Zulassung des Rahmenbetriebsplans der Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH & Co. KG für den Neuaufschluss des Quarzsand- und –kiestagebaus Geinsheim

  • in der Gemeinde Trebur, Gemarkung Geinsheim, Fluren 8, 10, 11
    für Zufahrt, Gewinnung und Aufbereitung sowie naturschutzrechtliche Ausgleichs-, Ersatz- und Artenschutzmaßnahmen
    (das Vorhaben befindet sich südlich der Ortslage Hessenaue und nördlich der Landstraße L 3094 (Abschnitt Trebur Geinsheim - Kornsand) sowie östlich des Rheinwinterdeiches und westlich des Mandlacher Wegs),
  • in der Gemeinde Trebur, Gemarkung Geinsheim, Flur 18
    ausschließlich für den Betrieb der vorhandenen Schiffsverladung
    (die Schiffsverladung befindet sich südöstlich der Anlegestelle Kornsand der Rheinfähre Nierstein-Kornsand),
  • in der Gemeinde Trebur, Gemarkung Geinsheim, Fluren 11 und 12
    für Errichtung und Betrieb einer Spülleitung von der geplanten Aufbereitungsanlage nördlich an der Landstraße L 3094 mit Querung dieser Landstraße zum vorhandenen Quarzsand- und ‑kiestagebau Kiebertsee südlich der L3094 mit teilweiser Einspülung / Einbringen von Aufbereitungsabgängen und Abraum in den dortigen Gewinnungssee und
  • in der Gemeinde Trebur, Gemarkung Geinsheim, Flur 7
    ausschließlich für die Durchführung von Artenschutzmaßnahmen nördlich der Ortslage Trebur Geinsheim westlich des Hauptgrabens.

Hier:
Durchführung des Erörterungstermins gemäß § 73 Absatz 6 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)

Für das im Betreff genannte Vorhaben, bestehend im Wesentlichen aus

  1. vorbereitenden Maßnahmen,
  2. Gewinnung von Quarzsand und –kies über mehr als 50 Jahre über und aus dem Grundwasser auf einer Fläche von circa 79 Hektar (ha) unter Herstellung eines circa 48 ha großen Sees,
  3. Errichtung und Betrieb einer Aufbereitungsanlage,
  4. Errichtung und Betrieb einer Zufahrt zur L 3094,
  5. Anlage eines bis zu 14 Meter hohen Schutzwalles
  6. Bau und Betrieb einer Spülleitung von der oben angegebenen Aufbereitungsanlage mit Querung der L 3094 zu dem Quarzsand- und –kiestagebau Kiebertsee,
  7. Verbringen von Aufbereitungsrückständen und Abraum in den Quarzsand- und ‑kiestagebau Kiebertsee,
  8. Entnahme von Wasch- und Brauchwasser aus dem entstehenden Tagebausee und Wiedereinleitung des Waschwassers in den Tagebausee,
  9. Verlegung von Gräben und Wegen,
  10. der Durchführung naturschutzfachlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie artenschutzrechtlicher Maßnahmen, Wiedernutzbarmachung der von Gewinnung und Aufbereitung in Anspruch genommenen Flächen sowie
  11. Betrieb der Schiffsverladung „Kornsand“ unter Inanspruchnahme folgender Grundstücke

in der

Gemeinde Trebur,

Gemarkung Geinsheim

Flur:                     7,
Flurstücke 4, 5, 6, 7, 8/1, 8/2, 8/3, 8/4, 9, 13, 14, 15/1, 15/2, 16, 17, 18, 19 und 20

Flur:                     11,
Flurstücke 9/1 tlw., 10/1 tlw., 15/1, 16/1, 17, 18, 19, 20, 21, 22/1, 22/2, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 48, 49, 50, 51/1 tlw., 54/3, 55, 56, 57, 58, 59, 60 tlw., 61 tlw., 62 tlw., 63 tlw., 64 tlw., 65 tlw., 67, 68/1, 68/2, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 85 tlw., 86 tlw., 93, 97/1, 97/2 und 98/1 tlw.,

Flur:                     12,
Flurstücke 54 tlw., 74 tlw., 75/1 tlw., 76, 77/1, 80/1, 81, 82, 83/1und 84/1,

Flur:                     18,
Flurstücke 20/1, 21/1, 27/3 tlw., 27/4 tlw. und 27/5.

hat die Anhörungsbehörde nach Beendigung der Auslegung der Planunterlagen und nach Ablauf der Einwendungsfrist gemäß § 73 Absatz 6 Satz 1 HVwVfG die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach Absatz 4 Satz 5 HVwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern.

Der Erörterungstermin beginnt

am Montag, dem 15. April 2024, um 10:30 Uhr

im darmstadtium - Wissenschafts- und Kongresszentrum,
Schlossgraben 1, 64283 Darmstadt

und wird bis zum 19. April 2024 jeweils ab 9 Uhr am selben Ort fortgesetzt. Der Erörterungstermin ist beendet, wenn der Erörterungszweck erreicht ist.

Eine Bekanntgabe der Unterbrechung und / oder Verlängerung erfolgt ausschließlich im Erörterungstermin und kann unter der Telefonnummer 0611 3309 2605 während der Dienstzeiten (Montag - Donnerstag 9-16.30 Uhr und Freitag 8-15 Uhr) erfragt werden.

Ort und Beginn einer etwaigen Verlängerung des Erörterungstermins über den Zeitraum vom 15. bis 19. April 2024 hinaus würde zu gegebener Zeit ortsüblich und öffentlich bekanntgemacht werden.

Einlass ist am 15. April 2024 ab 9:30, Uhr, an den Folgetagen ab 8:00 Uhr.

Die teilnahmeberechtigten Personen müssen sich an jedem Tag mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen.

Zwecks Planung des Erörterungstermins werden diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, gebeten, bis zum 1. April 2024 formlos postalisch, telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen, ob sie an dem Erörterungstermin teilnehmen werden. Dies ist keine Voraussetzung zur Teilnahme.

Kontakt

Postanschrift:
Regierungspräsidium Darmstadt,
Abteilung Umwelt Wiesbaden,
Dezernat 44 – Bergaufsicht,
Kreuzberger Ring 17 a + b,
65205 Wiesbaden.

Telefon: 0611 3309 -2457, -2167, -2469.

E-Mail: bergaufsicht(at)rpda.hessen.de

Für den Erörterungstermin ist nachfolgende vorläufige Tagesordnung vorgesehen. Änderungen der Tagesordnung werden ausschließlich im Erörterungstermin bekanntgegeben.

Vorläufige Tagesordnung (Änderungen bleiben vorbehalten):

  1. Einführung durch die Verhandlungsleitung
  2. Rechtliche Einführung zum Planfeststellungsverfahren
  3. Kurze Vorstellung des Vorhabens durch die Antragstellerin
  4. Erörterung der Stellungnahmen und Einwendungen
    1. Standsicherheit insbesondere Uferböschungen
    2. Standsicherheit Winterdamm
    3. Grundwasserstandsänderung / Hochwasser
    4. Entwässerung landseits des Winterdamms
    5. Versalzung, Grundwasser- und Oberflächenwasserschutz
    6. Straßen-, Gebäudeschäden etc. durch Verkehr etcetera
    7. Lärm und Staub, Dreck, Schmutz
    8. Lichtimmissionen
    9. Überwachung, Unternehmer
    10. Haftung Unternehmer
    11. Elementarversicherung
    12. Risikoabschätzung
    13. Wertverlust
    14. Schiffsverladung Kornsand
    15. Betriebshof
    16. Naherholung, Tourismus, Badeseen
    17. Landschaftsbild, Landschaftsschutzgebiet
    18. Fauna, Flora, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), Naturschutz
    19. Biologische Flugsicherheit
    20. Umweltverträglichkeitsprüfung, Klima, Klimawandel
    21. Landwirtschaft, Erhalt von Ackerflächen,
    22. Bodenschutz
    23. Wiedernutzbarmachung, Verfüllung
    24. Laufzeit, Dimensionierung des Vorhabens, Alternativen, Regionalplan
    25. Grundeigentum, Enteignung
    26. Kampfmittel
    27. Verkehr / Transport / Verkehrssicherheit
    28. Sonstiges, keine Bedenken

5.   Schlusswort der Verhandlungsleitung

Hinweise:

  1. Diese Bekanntmachung ersetzt die individuelle Benachrichtigung der Einwenderinnen und Einwender und der Vereinigungen, die eine Stellungnahme abgegeben haben
    (§ 73 Absatz 6 Satz 7 HVwVfG).
  2. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist vom 15.03.2024 bis zum 19.04.2024 gemäß § 27a HVwVfG auch unter https://rp-darmstadt.hessen.de unter > Veröffentlichungen und Digitales > Öffentliche Bekanntmachungen > Umweltrecht (Direktlink: https://rp-darmstadt.hessen.de/veroeffentlichungen-und-digitales/oeffentliche-bekanntmachungen/umweltrecht) eingestellt.
  3. Der Erörterungstermin ist gemäß § 73 Absatz 6 Satz 9 in Verbindung mit § 68 Absatz 1 HVwVfG nicht öffentlich.
  4. Die Erörterung findet gemäß § 73 Absatz 6 Satz 1 HVwVfG mit dem Vorhabenträger, den beteiligten Behörden sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, statt. Daneben können auch Vertreterinnen und Vertreter der Aufsichtsbehörde teilnehmen sowie Personen, die bei der Behörde zur Ausbildung beschäftigt sind. Anderen Personen kann die Versammlungsleitung die Teilnahme gestatten, allerdings nur dann, wenn keine Beteiligte / kein Beteiligter widerspricht (§ 73 Absatz 6 Satz 9 in Verbindung mit § 68 Absatz 1 S. 2 und 3 HVwVfG).
  5. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Bevollmächtigte Personen müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen; diese wird zu den Akten genommen. Darüber hinaus können die teilnahmeberechtigten Personen zu ihrer Unterstützung Personen beiziehen. Auch Bevollmächtigte und Beistände müssen sich ausweisen können.
  6. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben einer / eines Beteiligten gemäß § 73 Absatz 6 Satz 9 in Verbindung mit § 67 Absatz 1 Satz 3 HVwVfG auch ohne sie / ihn verhandelt und entschieden werden kann.
  7. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstandene Kosten werden nicht erstattet.
  8. Die schriftlichen Einwendungen und Stellungnahmen werden auch dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn die Beteiligten nicht am Erörterungstermin teilnehmen.
  9. Die Erörterung wird durch angemessene Pausen unterbrochen. Für die geplanten Mittagspausen (je circa eine Stunde) ist keine umfangreiche Verpflegung vorgesehen. Die genaue Zeit der Unterbrechungen wird während der Erörterung durch die Verhandlungsleitung rechtzeitig bekannt gegeben.
  10. Zur Frage der Barrierefreiheit der Veranstaltungsräumlichkeit wird auf https://www.darmstadtium.de/fuer-besucher/barrierefreiheit/ verwiesen.

Regierungspräsidium Darmstadt

Abteilung Umwelt Wiesbaden

Aktenzeichen:    RPDA - Dez. IV/Wi 44-76 d 06/35-2019/2

Wiesbaden, den 07.03.2024

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