Hintergrundbild

Nutzungsregeln - Veranstaltungskalender

1. Die Veröffentlichung im Veranstaltungskalender ist kostenlos.

2. Eingetragen werden können öffentliche Veranstaltungen, die in der Gemeinde Trebur stattfinden.

3. Veranstaltungen eintragen können:

• Vereine, Verbände, Schulen, Initiativgruppen, Religionsgemeinschaften und Kirchen mit Sitz in Trebur
• die im Parlament der Gemeinde Trebur vertretenen politischen Parteien und Vereine
• private Veranstalterinnen und Veranstalter
• Gewerbetriebe mit Sitz in Trebur

4. Nicht veröffentlicht werden insbesondere:

• Veranstaltungen, die nicht dem Wesen der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland entsprechen, dies gilt insbesondere für Veranstaltungen mit antidemokratischem, rechtsextremem, rassistischem und antisemitischem Gedankengut,
• Veranstaltungen, die gegen die guten Sitten verstoßen,
• Wiederkehrende Termine (z. Bsp. Übungsstunden und Trainingstermine).

5. Werden Fotos hochgeladen, so besitzen die Veranstalterinnen und Veranstalter daran sämtliche Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Die Gemeinde Trebur wird von allen Ansprüchen freigestellt die Dritte im Zusammenhang mit den eingestellten Fotos erheben.

6. Die Veröffentlichung von Veranstaltungen entbindet die Veranstalterinnen und Veranstalter nicht von etwaigen Genehmigungs- oder Anzeigepflichten bei der Gemeinde Trebur oder anderen Behörden.

7. Die Gemeindeverwaltung erteilt keine Auskünfte zu den eingetragenen Veranstaltungen.

8. Die Gemeinde Trebur haftet nicht:
• Für den Inhalt der Eintragung
• Für Veranstaltungen, die zu spät oder fehlerhaft eingetragen werden.
• Verspätete oder nicht erfolgte Veröffentlichung auf Grund von Ausfallzeiten bei der Gemeinde Trebur.

Stand März 2024

Gemeinde Trebur | FD 1.1 Kulturbüro | Herrngasse 3 | 65468 Trebur | 06147 208-16/-35 | E-Mail kulturbuero(at)trebur.de

Online-Services

Einwohnermeldeamt