Eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Mit Jochen Engel steht bei dieser Wahl nur ein Kandidat zur Abstimmung.
Aber auch wenn nur eine Person zur Wahl antritt, so ist trotzdem eine Wahl notwendig. Statt mehrerer Namen von Kandidatinnen und Kandidaten enthält der Stimmzettel in diesem Fall die Ankreuzmöglichkeiten „Ja“ oder „Nein“.
Der Kandidat ist nur dann gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der abgegebenen und gültigen Stimmen erhalten hat. Eine Stimme mehr reicht dabei aus. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, also stimmen mehr Wähler mit „Nein“ als mit „Ja“ oder besteht Stimmengleichheit, dann ist er nicht gewählt und es findet eine Wiederholungswahl statt.
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und stärken Sie demokratische Strukturen!




