anlässlich der Kommunalwahl am 15. März 2026haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und wahlberechtigter Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Auf der Homepage der Gemeinde Trebur ( www.trebur.de ) steht Ihnen dieser Online-Dienst ab Montag, den 02. Februar 2026 bis Dienstag, 10. März 2026 zur Verfügung.
Nur in diesem Zeitraum kann der Wahlschein über das Internet beantragt werden.
Ferner müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein.
Darüber werden Sie bis spätestens 22. Februar 2026 durch Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.
Auf dieser Wahlbenachrichtigung finden Sie die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk
und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie bis zum 22. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung.
Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt der Gemeinde Trebur zur Verfügung.
>> ZUM WAHLSCHEINANTRAG
Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur
Fachdienst 3.1 Allgemeine Verwaltung
Herrngasse 3, 65468 Trebur
Telefon: 06147 208-41 oder 208-30
Fax: 06147 3969
E-Mail: wahlamt@trebur.de
Ihr Wahlamt




