- Beschluss der Gemeindevertretung über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Jahresergebnisses aus dem Wirtschaftsjahr 2024
siehe beglaubigten Auszug aus dem Protokoll
- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
siehe Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
- Öffentliche Auslegung des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024
Laut Hessischen Eigenbetriebsgesetz § 27 Abs. 4 ist der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses an 7 Werktagen öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im Rathaus der Gemeinde Trebur, Herrngasse 3, (KG - Westflügel, Zimmer 0.18, Frau Fußbroich), 65468 Trebur.
Die Auslegung beginnt von Montag, den 13.07.2026 bis einschließlich Dienstag, den 21.07.2026.
Gemeindewerke Abwasserbeseitigung Trebur
i.A. Holzmann, Betriebsleiter




