- Beschluss der Gemeindevertretung über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Jahresergebnisses aus dem Wirtschaftsjahr 2023
siehe beglaubigten Auszug aus dem Protokoll
- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
siehe Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
- Öffentliche Auslegung des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023
Laut Hessischen Eigenbetriebsgesetz § 27 Abs. 4 ist der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses an 7 Werktagen öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgt im Rathaus der Gemeinde Trebur, Herrngasse 3, (KG - Westflügel, Zimmer 0.18, Frau Fußbroich), 65468 Trebur.
Die Auslegung beginnt von Montag, den 16. Juni 2025 bis einschließlich Dienstag, den 24. Juni 2025.
Gemeindewerke Abwasserbeseitigung Trebur
i.A. Holzmann, Betriebsleiter